Für die abschliessende
Seminararbeit ist von jedem Teilnehmer ein Gutachten (Beschreibung/Bewertung/Schlussfolgerung)
zu erstellen.
Sie können eines der
unten angeführten Häuser aussuchen.
Die Häuser befinden
sich in der Schutzzone II und III in der das Erscheinungsbild begutachtet werden
muss:
Zitat: Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 - GAEG 1980
§3 ERHALTUNG DER GEBÄUDE
......(1) Im Schutzgebiet (§ 1 Abs. 1) haben die Liegenschaftseigentümer jene Gebäude, die in ihrer baulichen Charakteristik für das Stadtbild von Bedeutung sind, in ihrem Erscheinungsbild nach Maßgabe der Schutzwürdigkeit ganz oder teilweise zu erhalten. Zum Erscheinungsbild gehören alle gestaltwirksamen Merkmale des Gebäudes, wie z. B. die Gebäudehöhe, Geschoßhöhe, die Dachform, Dachneigung und Dachdeckung, die Fassaden einschließlich Gliederung, die Portale, Tore, Fenster, Fensterumrahmungen und Fensterteilungen, Gesimse, Balkone und Erker sowie die Durchgänge, Höfe und Einfriedungen..............
Am Ring 3 Eduard Richter Gasse 9
Krenn Gasse 19
Krenngasse 30 Krenngasse 41
Kopernikusgasse 7 Leitnergasse 17
Maygasse 23
Pestalozzistrasse 64
Rechbauerstrasse 53
Steyrergasse 152
Kopernikusgasse 9
FelixDahnPlatz 3
Mandellstrasse 33/35/37
Mandellstrasse 15
Mandellstrasse 15 Sparbersbachgasse 13
Schörgelgasse 23
Schörgelgasse 29
Schörgelgasse 34