TUGraz
Bericht 1999/2000
Holger Neuwirth |
>>>>>> entwerfen 6 Paris - Bologna - Prag Article 26*
1. Everyone has the right to education.
Education shall be free, at least in the elementary and fundamental stages.
Elementary education shall be compulsory. Technical and professional education
shall be made generally available and higher education shall be equally
accessible to all on the basis of merit.
Wie die Ouverture zum Aufbruch in ein drittes
Jahrtausend der Bildung liest sich heute der Artikel 26 der "Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen" von Paris. Ein
halbes Jahrhundert später anlässlich des 800-jährigen Bestehens
der Universität Sorbonne in Paris wird am 25. Mai 1998 von 4 europäischen
Bildungsministern die "Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der
Architektur des europäischen Hochschulsystems" unterzeichnet, die
eine kontroversielle Diskussion auslöste. Bei der Nachfolgekonferenz
in Bologna wurde am 19. Juni 1999 die gemeinsame Erklärung "Der gemeinsame
europäische Hochschulraum", in der konkrete Fördermaßnahmen
und Instrumente für deren Umsetzung angeführt werden, von den
Bildungsministern von insgesamt 29 Ländern unterzeichnet.
Ein "Europäischer Hochschulraum"
Noch größere Unterschiede ergeben sich beim Vergleich der durchschnittlichen tatsächlichen Studiendauer (s.u. Guy Haug p.20:....... A major trend can be noticed in many countries is a governmental push towards the reduction of the real duration of studies. Denmark and Austria seem to disagree about who has the "slowest" students on earth,...). Als mögliche Ursachen für die lange Studiendauer werden enzyklopädische Studienprogramme, Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit u.a. angeführt. Als Konsequenz werden an erster Stelle hohe drop-out Raten in den ersten Studienjahren und ein später Eintritt der AbsolventInnen in den Arbeitsmarkt mit verminderten Wettbewerbsvoraussetzungen genannt. In einigen Ländern haben die Regierungen auf unterschiedlichen Ebenen aktive Maßnahmen zur Studiendauerverkürzung gesetzt und erste Erfolge erzielt. In indirektem Zusammenhang ist auch die vermehrte Tendenz in Europa zur Einführung eines dreistufigen Systems (bachelor and master degrees, doctoral degree) zu sehen. Auch Österreich hat dieser Entwicklung im UniStG (Stand:1. September 1999) Rechnung getragen, ebenso in Bezug auf das ECTS-System und den Diplomzusatz (diploma supplement). .Die Weiterentwicklung zu einem "credit accumulation system", mit dem alle Formen des Lernens einschließlich des "Lebenslanges Lernens" berücksichtigt werden können, ist in Ausarbeitung. In vielen Ländern zeichnet sich eine Entwicklung zur größeren Autonomie der Universitäten ab. In direktem Zusammenhang werden parallel Maßnahmen und Methoden der Qualitätssicherung und Evaluierung entwickelt. Hier ist Österreich mit der Einführung des UOG93 und mit der laufenden Diskussion zur Vollrechtsfähigkeit aktiv beteiligt. Im Hinblick auf einen europäischen Arbeitsmarkt und dem bestehenden Niederlassungsrecht der GemeinschaftsbürgerInnen wird eine Evaluierung der Berufsfelder notwendig sein, die für einzelne Disziplinen und nicht für Institutionen Standards in einer "Europäischen Dimension" setzt. Im Zuge dieser Entwicklung gewinnen neue Formen des Lernens und Lehrens zunehmend an Bedeutung in Verbindung mit der notwendigen Transparenz und Qualitätssicherung. Mobilität der Studierenden und Lehrenden wird dann zur notwendigen Strukturmaßnahme, die diese neuen Lern- und Lehrformen verwirklicht und zugängig macht. Die schon in der Sorbonne-Erklärung betonte Schlüsselrolle der Hochschulen für die Entwicklung einer europäischen kulturellen Dimension bedarf eines "Europäischen Hochschulraumes", der nach den bestehenden Vorgaben in der ersten Dekade des 3. Jahrtausends verwirklicht werden soll. Die TU Graz
Mindestens einmal im Jahr im Rahmen der
Lehrveranstaltungserhebung müssen die Informationen auf ihre Gültigkeit
überprüft werden. Die Informationen für das kommende Studienjahr
müssen rechtzeitig im Netz eingesehen werden können, damit sich
Gaststudierende für ein Studium an der TU Graz entscheiden können.
Für diese Aufgabe wurde 1997 an der TU Graz begonnen, ein edv-unterstütztes
Informationssystem zu entwickeln (TUG online), das laufend durch zusätzliche
Komponenten (Werkzeuge) erweitert wird. Im Hinblick auf die Datenmenge
ist die dezentrale Dateneingabe an der Stelle entscheidend, wo die Information
erstmalig vorliegt. Mit Beginn des Studienjahres 2000/2001 steht der Studien-
und Prüfungsabteilung ein neues Prüfungsverwaltungsprogramm zur
Verfügung.
Im Rahmen der Studienplanreform (UniStG 1997) müssen die neuen Studienpläne bis 1. 10. 2002 inkrafttreten. Hauptziele der Reform sind u.a. vor allem eine Annäherung der durchschnittlichen Studiendauer an die Regelstudienzeit (Struktur) und in Bezug auf die Inhalte die Erstellung arbeitsmarktrelevanter Qualifikationsprofile. Die Studienkommissionen an der TU Graz haben sich strukturell und inhaltlich studienrichtungsrelevant für unterschiedliche Modelle entschieden: 2-stufiges Diplomstudium, 3-stufiges Diplomstudium, 3-stufiges Diplomstudium mit der Möglichkeit einer späteren Umwandlung in ein Bakkalaureats- und Magisterstudium, 3-stufiges Bakkalaureats- und Magisterstudium, 2-stufiges Lehramtsstudium. Die meisten Studienpläne für das Doktoratsstudium liegen vor. Erste Modelle für eine begleitende Evaluierung und Qualitätssicherung sind in Entwicklung. Damit hat die TU Graz erste wesentliche Schritte auf dem Weg in einen Europäischen Hochschulraum gesetzt und wird auch in Zukunft die notwendigen Anstrengungen unternehmen diesen Weg zielgerichtet und aktiv zu verfolgen um auch unseren "genius loci" im Kreis der europäischen Universitäten wirksam werden zu lassen. Quellen:
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